Paar erledigt zusammen am Schreibtisch seine Grundsteuer für 2022

Grundsteuer Reform 2022 in Heilbronn

In unserem Immobilien-Magazin möchten wir Ihnen heute einen Einblick in die aktuelle Debatte rund um die Grundsteuer Reform in Heilbronn und Umgebung geben. Unsere Artikel stellen keine rechtliche Beratung dar. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Der baden-württembergische Landtag hat kürzlich ein neues Grundsteuergesetz verabschiedet, das die Grundlage für die künftige Besteuerung von Grundstücken bilden wird. Damit soll von den Vorgaben des Bundes abgewichen und dessen Modell durch ein einfacheres und transparenteres, aber auf den ersten Blick immer noch relativ unbürokratisches ersetzt werden.

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine lokale Steuer, die auf Immobilien erhoben wird. Bei Eigentumswohnungen wird sie z. B. auf der Grundlage des sogenannten Katasterwerts berechnet. Dieser wird oft als „unterstellte Miete“ bezeichnet. Sie entspricht dem Betrag, den ein theoretischer Mieter jedes Jahr für eine Wohnung zahlen müsste. Die Berechnungsgrundlage hat also nichts mit den tatsächlichen Mieteinnahmen oder dem Kaufpreis der Immobilie zu tun.

Warum gibt es die Grundsteuer?

Die Grundsteuer wurde in Heilbronn im Jahr 2011 im Rahmen einer bundesweiten Reform der kommunalen Steuern eingeführt. Ziel war es, den Kommunen mehr Handlungsspielraum zu geben, um ihre Aufgaben zu finanzieren – vor allem angesichts der stetig steigenden Kosten für soziale Leistungen.

Was ändert sich 2022?

Die größte Änderung der Grundsteuerreform 2022 besteht darin, dass erstmals verschiedene Arten von Immobilien mit unterschiedlichen Sätzen besteuert werden. Diese Differenzierung wurde bereits 2005 bundesweit eingeführt, gilt aber bisher nur für Wohn- und Gewerbeimmobilien. Künftig wird sie jedoch auch für Grundstücke und landwirtschaftliche Flächen gelten. Dies wird für viele Immobilieneigentümer erhebliche Auswirkungen haben.

Was ist der Unterschied zwischen Gewerbe- und Wohnimmobilien?

Gewerblich genutzte Immobilien sind solche, die für geschäftliche Zwecke genutzt werden, während Wohnimmobilien solche sind, die zu Wohnzwecken genutzt werden. Der Hauptunterschied, zwischen den beiden ist, dass gewerbliche Immobilien mehrwertsteuerpflichtig sind, Wohnimmobilien hingegen nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Grundstücken und landwirtschaftlichen Flächen?

Grundstücke sind alle unbebauten Flächen, während landwirtschaftliche Flächen alle Flächen sind, die für die Landwirtschaft genutzt werden. Für landwirtschaftliche Flächen gelten andere Steuervorschriften als für andere Grundstücke.

Wie werden die neuen Steuersätze berechnet?

Die neuen Steuersätze richten sich nach dem Wert des Grundstücks und nach der Art des Grundstücks (Wohn-, Gewerbe- oder landwirtschaftliches Grundstück). Der genaue Steuerbetrag, den Sie schulden werden, hängt von Ihren individuellen Umständen ab. Dafür sind der Bodenrichtwert und die Grundstücksfläche maßgeblich. Die Grundstücksfläche finden Sie im Grundbucheintrag oder Kaufvertrag.

Wie kann ich meine Daten übermitteln? Und an wen?

Seit dem 1. Juli 2022 können Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken ihre Grundsteuererklärung online über ELSTER abgeben. Zeit bleibt Ihnen dafür noch bis Ende Oktober 2022. Die wichtigsten Informationen zur Erklärungsabgabe haben privaten Eigentümerinnen und Eigentümer bereits in einem Informationsschreiben erhalten. Zusammen mit den Daten, die auf der landeseigenen Internetseite zur Verfügung gestellt werden, kann die Grundsteuererklärung abgegeben werden. Die Abgabe ist nicht freiwillig, sondern verpflichtend, da die Erklärungen die Grundlage für die Grundsteuerreform bilden.

Für die Abgabe der Erklärung finden Sie eine übersichtliche Erklärung auf www.grundsteuer-bw.de. Wenn Sie keine Möglichkeit zur elektronischen Abgabe haben, kann in Ausnahmefällen auch auf seit Juli verfügbare Papiervordrucke ausgewichen werden.

Wie finde ich den Bodenrichtwert heraus?

Aktuelle Daten zum Bodenrichtwert für die Region Heilbronn und Umgebung finden Sie unter Bodenrichtwerte Grundsteuer B (gutachterausschuesse-bw.de).