Immobilie an den Ehepartner verkaufen: So funktioniert die Ehegattenschaukel

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Schenkung oder Verkauf? Wer Wohneigentum innerhalb der Ehe übertragen möchte, steht oft vor der Qual der Wahl. Während die Schenkung meist der Favorit für das selbstgenutzte Familienheim ist, entfaltet der Verkauf bei vermieteten Immobilien eine ganz eigene Dynamik.

Mit dem Modell der Ehegattenschaukel profitieren Sie von der Grunderwerbsteuerbefreiung zwischen Ehepartnern und sichern sich weitere steuerliche Vorteile.

Doch Vorsicht: Damit das Finanzamt den Verkauf nicht als Gestaltungsmissbrauch wertet, müssen klare Regeln eingehalten werden.

Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Fremdvergleich bestehen, worauf Sie unbedingt achten sollten und wann sich der Verkauf für Sie wirklich lohnt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kernkonzept: Die Ehegattenschaukel ist ein Modell, bei dem eine vermietete Immobilie nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist zum aktuellen Marktwert an den Partner verkauft wird, um die Abschreibungsbasis (AfA-Hebel) zu erhöhen.
  • Steuervorteile: Der Verkauf ist zwischen Ehegatten und Verwandten in gerader Linie von der Grunderwerbsteuer befreit. Zudem können bei einer Finanzierung die Darlehenszinsen als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
  • Rechtssicherheit: Damit das Finanzamt das Modell anerkennt, muss es einem Fremdvergleich standhalten. Das bedeutet: marktüblicher Kaufpreis (idealerweise per Gutachten belegt), notarielle Beurkundung und ein tatsächlicher Geldfluss.
  • Zusätzlicher Zins-Hebel: Wird der Kauf über ein Darlehen finanziert, können die Zinsen als Werbungskosten abgesetzt werden.
  • Risiken & Abgrenzung: Im Gegensatz zur Schenkung dient der Verkauf der Liquidität und Steueroptimierung bei Vermietung. Zu beachten sind jedoch das Scheidungsrisiko (Eigentumsverlust) und die Gefahr des Gestaltungsmissbrauchs bei zu häufiger Wiederholung.

Immobilie an den Ehepartner verkaufen

Eine Immobilie innerhalb der Familie oder an den Ehepartner zu verkaufen, kann ein kluger Schritt sein, um im Falle einer Insolvenz oder anderer finanzieller Risiken das gemeinsame Zuhause zu schützen. Auch im Hinblick auf die Altersvorsorge kann eine solche Übertragung sinnvoll sein, wenn ein Partner zum Beispiel das Objekt künftig vermieten und daraus eine regelmäßige Einkommensquelle aufbauen möchte.

Zudem kann die Erbschaftsplanung optimiert werden, da die Eigentumsverhältnisse klar geregelt werden und spätere Streitigkeiten unter Erben vermieden werden können.

Schenkung oder Verkauf? Was ist für Ehepaare günstiger?

Neben dem Verkauf können Sie Ihre Immobilie auch an den Ehepartner verschenken. Beide Optionen haben Vor- und Nachteile.

Vorteile der Schenkung

  • Freibetrag von 500.000 € zwischen Ehegatten (alle 10 Jahre erneut nutzbar).
  • Selbstgenutzte Immobilie (Familienheim) kann komplett steuerfrei übertragen werden.
  • Nur wenig bis keine Liquidität erforderlich.
  • Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 2 GrEStG.

Vorteile des Verkaufs

  • Verkäufer erhält tatsächlich Liquidität
  • Bei vermieteten Objekten: Erhöhung des Abschreibungsvolumens und Steuervorteile.
  • Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 4 GrEStG.

Die Entscheidung hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Bei selbstgenutzten Immobilien kann die Schenkung vorteilhafter sein. Bei vermieteten Objekten bietet der Verkauf nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerliche Vorteile durch die „Ehegattenschaukel“.

Infografik mit Logo „Immobilienhaus Keppler“ und der Überschrift „Wer ist von der Grunderwerbsteuer befreit?“. In der Mitte ein Schild mit „Immobilieneigentümer“, grüne Pfeile von Ehepartnern, Eltern und Kindern, rote Markierungen bei unverheirateten Partnern, Geschwistern und engen Freunden.

Was ist die Ehegattenschaukel?

Die Ehegattenschaukel ist ein steuerliches Gestaltungsmodell, bei dem vermietete Immobilien zwischen Ehepartnern oder nahen Verwandten zum aktuellen Marktwert verkauft werden. Durch die gestiegenen Anschaffungskosten soll ein höheres Abschreibungspotenzial (AfA) generiert werden. Dadurch kann die Steuerlast auf Mieterträge nachhaltig gesenkt werden.

Verkäufe zwischen Ehegatten sind von der Grunderwerbsteuer befreit. Bei vermieteten Immobilien fallen nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist (§ 23 EStG) keine Steuern auf den Veräußerungsgewinn an. Die höhere jährliche Abschreibung senkt die steuerliche Belastung für das Paar.

Für wen gilt die Ehegattenschaukel?

Das Modell lohnt sich besonders dann, wenn die Übertragung zwischen Personen erfolgt, die gesetzlich von der Grunderwerbsteuer befreit sind. Dies betrifft primär Ehepartner und eingetragene Lebenspartner (§ 3 Nr. 4 GrEStG) sowie Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder, Großeltern und Enkel (§ 3 Nr. 6 GrEStG)). 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit Sie die steuerlichen Vorteile der Ehegattenschaukel rechtssicher nutzen können, müssen bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sein.

Bei der Spekulationssteuer gilt: Gewinne aus dem Hausverkauf sind steuerpflichtig gemäß § 23 EStG, wenn der Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb erfolgt. Dabei gibt es zwei wichtige Ausnahmen:

  • Bei durchgehender Eigennutzung der Immobilie fällt keine Spekulationssteuer an
  • Wenn Sie die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst bewohnt haben, bleibt der Verkauf ebenfalls steuerfrei

Diese Regeln gelten auch beim Verkauf an den Ehepartner. Verkaufen Sie also eine nicht selbst bewohnte Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist an Ihren Ehepartner, müssen Sie trotzdem den Gewinn bzw. die Wertsteigerung Ihrer Immobilie versteuern.

Das Modell greift vor allem dann, wenn sich eine Immobilie bereits seit mindestens zehn Jahren im Eigentum eines Partners befindet und deren Marktwert seit dem Erwerb deutlich gestiegen ist. Da die Abschreibung (AfA) in einer solchen Situation meist noch auf den veralteten, niedrigeren Anschaffungskosten basiert, bleibt wertvolles steuerliches Potenzial ungenutzt.

Die notwendigen Voraussetzungen
Für eine erfolgreiche Umsetzung müssen Sie folgende Kriterien beachten:

  • Eigentumsverhältnisse: Die betreffende Immobilie muss im Alleineigentum eines der Ehepartner stehen.
  • Marktkonforme Gestaltung: Der Verkauf muss zu Bedingungen erfolgen, die auch unter fremden Dritten üblich wären (insbesondere hinsichtlich des Kaufpreises).
  • Formale Abwicklung: Wie bei jedem Immobilienkauf ist eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrags zwingend erforderlich.

Wie funktioniert die Ehegattenschaukel im Detail?

Zuerst sollten Sie sicherstellen, dass keine Spekulationssteuer anfällt. Danach verkaufen Sie das Objekt zum aktuellen Marktwert an Ihren Partner. Damit das Finanzamt diesen Verkauf anerkennt, sollte der Preis durch ein unabhängiges Gutachten belegt werden.

Der neue Eigentümer kann die Immobilie nun auf Basis des höheren Kaufpreises neu abschreiben (AfA). Da Immobilien normalerweise im Wert steigen, fällt diese Abschreibung viel höher aus als zuvor. Dadurch können Siedie Steuerlast Ihrer Mieteinnahmen senken.

Damit alles rechtssicher bleibt, müssen Sie zwei Dinge beachten:

  • Offizielle Abwicklung: Ein Notar muss den Kaufvertrag beurkunden.
  • Echte Finanzierung: Das Geld muss tatsächlich fließen, entweder durch Ersparnisse, einen Bankkredit oder ein verzinstes Darlehen zwischen Ihnen als Partnern.

Der Ablauf des Verkaufs Schritt für Schritt

1. Immobilienbewertung: Ermitteln Sie den aktuellen Marktwert durch einen Gutachter oder Makler.

2. Notartermin vereinbaren: Beide Ehepartner müssen zum Notartermin erscheinen.

3. Kaufvertrag beurkunden: Der Notar erstellt und beurkundet den Kaufvertrag.

4. Auflassungsvormerkung: Nach der Beurkundung beantragt der Notar die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch.

5. Kaufpreiszahlung: Der kaufende Ehepartner zahlt den vereinbarten Kaufpreis.

6. Grundbucheintrag: Nach Zahlung des Kaufpreises beantragt der Notar die Umschreibung im Grundbuch auf den neuen Eigentümer.

Bei einem vollständigen Verkauf einer Immobilie im Wert von 500.000 Euro sollten Sie für Notar- und Grundbuchkosten mit etwa 1,5 % bis 2,0 % des Kaufpreises rechnen (ca. 7.500 bis 10.000 Euro). Diese Kosten sind jedoch als Anschaffungsnebenkosten anteilig über die AfA absetzbar.

Haben Sie Fragen?

Als Immobilienmakler für Heilbronn und Umgebung beraten wir Sie gerne umfassend beim Kauf, Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie.

Vorteile der Ehe­gat­ten­schau­kel

Richtig umgesetzt, bietet der Immobilienverkauf an den Ehepartner ein Bündel an steuerlichen und finanziellen Vorzügen.

  • Maximierung des Abschreibungspotenzials (AfA): Durch den Verkauf zum aktuellen Marktwert erhält der erwerbende Partner eine neue, deutlich höhere Bemessungsgrundlage für die Absetzung für Abnutzung (AfA). Das senkt die zu versteuernden Mieteinkünfte und damit Ihre jährliche Einkommensteuerlast.
  • Grunderwerbsteuerfreiheit: Transaktionen zwischen Ehepartnern sowie Verwandten in gerader Linie sind grundsätzlich von der Grunderwerbsteuer befreit.
  • Vermögenssicherung im Familienverbund: Die Immobilie bleibt dauerhaft in Familienbesitz. Sie vermeiden die Risiken und Kosten eines öffentlichen Verkaufsprozesses (wie Maklergebühren oder Preisverhandlungen mit Dritten) und behalten die volle Kontrolle über Ihre Vermögenswerte. Gleichzeitig sichern Sie durch die kontinuierliche Vermietung eine stabile Einkommensquelle für kommende Generationen.
  • Optimierung bei unterschiedlichen Einkommensverhältnissen: Besonders effizient ist das Modell, wenn die Partner unterschiedlich hohe Einkommen erzielen. Durch die gezielte Verlagerung von Abschreibungen und Werbungskosten kann die Progression abgemildert und die Gesamtsteuerlast des gemeinsam veranlagten Paares optimiert werden.
  • Strategische Finanzierung und Werbungskosten: Mit einem gezielten Immobiliendarlehen mobilisieren Sie frisches Kapital. Das verschafft Ihnen die nötige Liquidität für weitere Vorhaben oder erlaubt es Ihnen, kostspielige Altkredite durch günstigere Konditionen zu ersetzen.

Hinweis zum Verkäuferdarlehen: Der kaufende Partner kann die Zinsen als Werbungskosten absetzen. Jedoch muss der verkaufende Partner diese Zinsen mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern (die 25 % Abgeltungsteuer greift hier meist nicht). Der Vorteil ergibt sich primär durch die Differenz der persönlichen Steuersätze oder die Verlagerung von Liquidität.

Was sind die Risiken und Nachteile?

Trotz der steuerlichen Vorteile ist die Ehegattenschaukel kein Selbstläufer. Sie sollten die damit verbundenen Kosten und die rechtlichen sowie privaten Risiken nicht aus den Augen verlieren.

Finanzielle und administrative Hürden

Da die Immobilie notariell übertragen werden muss, fallen Gebühren an, die sich am aktuellen Marktwert orientieren. Die Notarkosten betragen insgesamt rund 2 % des Kaufpreises.

Außerdem sollten Sie den Planungsaufwand nicht unterschätzen: Eine rechtssichere Umsetzung erfordert Zeit und in der Regel professionelle Unterstützung durch einen Steuerberater oder Gutachter.

Anerkennung durch das Finanzamt

Damit das Modell steuerlich anerkannt wird, muss es einem sogenannten Fremdvergleich standhalten. Das bedeutet:

  • Marktüblicher Preis: Wenn der Kaufpreis unrealistisch hoch oder niedrig angesetzt wird, droht die Einstufung als Scheingeschäft oder verdeckte Schenkung.
  • Ernsthaftigkeit: Überzogene Rückübertragungsklauseln im Kaufvertrag können dazu führen, dass das Finanzamt die wirtschaftliche Übertragung anzweifelt.
  • Dokumentation: Alle Schritte müssen lückenlos belegt werden können. Bei Fehlern drohen Steuernachzahlungen und der Verlust der erhofften AfA-Vorteile.

Private Absicherung und Scheidungsrisiko

Ein oft übersehenes Risiko liegt in der Vermögensverteilung innerhalb der Ehe. Da die Immobilie im Zuge der Übertragung oft in das Alleineigentum eines Partners übergeht, ist der andere Partner rechtlich nicht mehr im Grundbuch abgesichert.

Im Falle einer Scheidung kann dies zu komplizierten Auseinandersetzungen führen. Damit beide Partner rechtlich und finanziell abgesichert sind, empfehlen wir Ihnen, den Güterstand vertraglich anzupassen oder für einen fairen finanziellen Ausgleich zu sorgen. Dies lässt sich beispielsweise durch eine marktübliche Verzinsung realisieren, falls Sie für den Kauf ein Verkäuferdarlehen nutzen.

Fazit: Wann lohnt sich also der Verkauf einer Immobilie an den Ehepartner?

Der Verkauf einer Immobilie an den Ehepartner ist besonders dann rentabel, wenn Ihre vermietete Immobilie über die Jahre eine deutliche Wertsteigerung erfahren hat und die zehnjährige Haltefrist bereits abgelaufen ist. In dieser Konstellation können Sie das Objekt steuerfrei an Ihren Partner veräußern und den aktuellen Marktwert als neue, wesentlich höhere Basis für die Abschreibung nutzen.

Gerade bei Immobilien, die steuerlich bereits weitgehend oder sogar vollständig abgeschrieben sind, entsteht durch diesen Schritt ein neuer, kraftvoller AfA-Hebel, der die zu versteuernden Mieteinnahmen unmittelbar senkt.

Unterm Strich ist das Modell immer dann rentabel, wenn die langfristigen Steuerersparnisse die einmaligen Kosten für den Notar und das Grundbuch übertreffen.

FAQ – Häufige Fragen unserer Kunden zur Ehegattenschaukel

Wie oft kann man die Ehegattenschaukel nutzen?

Die Rechtsprechung und Finanzverwaltung werten ein systematisches „Hin-und-her-Verkaufen“ (Karussell) schnell als Gestaltungsmissbrauch gemäß § 42 AO. Ein einmaliges „Schaukeln“ ist anerkannt; ein zyklisches Wiederholen alle 10 Jahre gefährdet die steuerliche Anerkennung.

Was passiert mit laufenden Mietverträgen bei der Ehegattenschaukel?

Laufende Mietverträge bleiben unverändert bestehen. Nach dem gesetzlichen Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ (§ 566 BGB) tritt der kaufende Ehepartner automatisch in alle bestehenden Rechte und Pflichten ein. Sie müssen die Mieter lediglich förmlich über den Eigentumswechsel sowie die neue Bankverbindung für die Mietzahlungen informieren.

Was sind die typischen Kosten?

Die Kosten der Ehegattenschaukel setzen sich primär aus den Notar- und Grundbuchgebühren (ca. 1,5–2,0 % des Kaufpreises) sowie den Ausgaben für Immobiliengutachten und steuerliche Beratung zusammen. Auch wenn diese Initialinvestitionen anfallen, amortisieren sie sich durch die resultierenden Steuervorteile meist bereits innerhalb der ersten Jahre.

Können unverheiratete Paare die Ehegattenschaukel anwenden?

Für unverheiratete Paare in einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft ist das Modell meist unrentabel, da die Grunderwerbsteuerbefreiung fehlt. Diese Privilegien gelten ausschließlich für Ehegatten und Personen in einer bestehenden eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Bild von Andrea Keppler

Andrea Keppler

Immobilienexpertin mit über 25 Jahre Erfahrung in Heilbronn.