Immobilienverrentung, Teilverkauf und Leibrente – wir erklären die Unterschiede.
Viele Hauseigentümer stehen aktuell vor der Frage, wie Sie den steigenden Lebenshaltungskosten begegnen sollen. Denn oft ist ein Großteil des Vermögens in der eigenen Immobilie langfristig gebunden.
Doch nicht nur steigende Kosten, auch geplante Anschaffungen oder ein höherer Lebensstandard können ein Grund dafür sein, Geld aus dem Haus oder der Wohnung zu entnehmen.
Der Immobilen Teilverkauf wird in diesem Zuge immer häufiger als Möglichkeit in Betracht gezogen. Was genau beim Teilverkauf passiert, für wen er sich eignet und was es mit Immobilienrente und Leibrente auf sich hat, möchte ich Ihnen in diesem Artikel erläutern. Dabei gehe ich speziell auf die Fragen ein, die mir von meinen Kunden am häufigsten gestellt werden.
Wie immer gilt: ich berate Sie gerne ausführlich zu allen Möglichkeiten, denn die verschiedenen Varianten sind immer abhängig von Ihrer ganz individuellen Situation.
Immobilien Teilverkauf
Was ist ein Teilverkauf?
Bei einem Immobilien Teilverkauf erwirbt ein Unternehmen bis zu 50 Prozent an Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung. Der Kaufpreis ist direkt nach Vertragsabschluss fällig und das Unternehmen wird so stiller Teilhaber an Ihrer Immobilie.
Kann ich weiter in meiner Immobilie wohnen?
Sie können als Verkäufer weiterhin in Ihrer Immobilie wohnen. Dazu kann z.B. ein Nießbrauchrecht oder ein sogenanntes lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eingetragen werden. In der Regel zahlen Sie dann ein monatliches Wohngeld an den Teilhaber der Immobilie.
Kommt der Käufer für Instandhaltung auf?
Beim Teilverkauf müssten Sie sich selbst um die laufende Instandhaltung kümmern. Der Teilhaber beteiligt sich nicht an künftigen Instandhaltungskosten.
Was passiert, wenn ich die Immobilie komplett verkaufen möchte?
Der Teilhaber bekommt dann den von ihm bereits gezahlten Kaufpreis zurück. Je nach Anbieter werden dann in der Regel noch zusätzliche Gebühren in unterschiedlicher Höhe fällig. Viele Teilverkauf Anbieter lassen sich vom Verkäufer eine garantierte Wertsteigerung vertraglich zusichern. Wird eine solche garantierte Wertsteigerung beim kompletten Verkauf nicht oder nur teilweise erzielt, müssen Sie die Differenz ausgleichen.
Welche Voraussetzungen für einen Teilverkauf gibt es?
Das ist abhängig vom jeweiligen Anbieter. Bei vielen Anbietern gibt es einen festgelegten Mindestwert der Immobilie. Einige Anbieter bieten einen Teilverkauf auch erst ab einem bestimmten Alter an, beispielsweise für Immobilieneigentümer ab 65 Jahren und mehr.
Immobilienrente oder Leibrente für Immobilien
Bei der Leibrente oder Immobilienrente existieren viele verschiedene Modelle, teilweise mit unterschiedlichsten Bedingungen Wie auch beim Teilverkauf ist eine fundierte Beratung aus meiner Sicht unabdingbar.
Was ist eine Immobilienrente?
Bei der Immobilienrente verkaufen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung, im Gegensatz zum Teilverkauf, komplett an einen neuen Eigentümer. Dieser sichert Ihnen dafür eine lebenslange monatliche Zahlung, oder “Immobilienrente” vertraglich zu. Sie bleiben trotzdem in der Immobilie wohnen. Abgesichert wird das lebenslange Wohnrecht / Nießbrauchrecht erstrangig im Grundbuch.
Wie viel monatliche Rente bekomme ich?
Das ist abhängig vom Vertragspartner, dem Wert der Immobilie und Ihrem Alter sowie der Lebenserwartung, Der Käufer geht hier also in Vorleistung, denn er kann die Immobilie erst verkaufen, wenn ihr Wohnrecht erloschen ist. Bei vielen Anbietern wird eine Mindestdauer von 5-7 Jahren vertraglich garantiert, gesetzlich vorgeschrieben ist das aber nicht. Eine nicht unerhebliche Rolle spielen hier auch eventuell vorhandene Grundschulden und die Lage der Immobile.
Wer bezahlt die Instandhaltung bei der Leibrente?
In der Regel kommt der neue Eigentümer für die Instandhaltung der Immobile auf. Sie müssen sich darum dann nicht mehr kümmern, zum Beispiel bei größeren Investitionen oder anfallenden Reparaturen. Dieser Punkt ist ein wichtiger Unterschied zum Teilverkauf, bei dem Sie weiterhin für die laufenden Kosten von Haus oder Wohnung aufkommen müssen.
Die normalen Nebenkosten müssen Sie hingegen bei beiden Modellen selbst tragen. Dazu gehören kleinere Ausbesserungen genauso wie Stromkosten oder Heizkosten.
Ist auch mein Ehepartner bei der Immobilienrente abgesichert?
Häufig gehört eine Immobilie nicht nur einer Einzelperson, sondern ein Ehepaar ist gemeinsamer Eigentümer. Grundsätzlich ist es möglich, ein Wohnrecht für beide Eigentümer zu vereinbaren. Da der Anbieter hier aber mit der Lebenserwartung von zwei Personen seine Kalkulation bestreiten muss, reduziert sich fast immer auch die monatliche Rentenzahlung.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen die ersten Fragen zu diesem komplexen Thema bereits beantworten. Für eine detaillierte Beratung stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.