Beim Erwerb eines Grundstücks in Baden-Württemberg fällt eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 5 % des Kaufpreises an. Folgerichtig beträgt der Grunderwerbsteuersatz in Heilbronn ebenfalls 5 %.
Grunderwerbsteuer-Rechner Baden-Württemberg
Disclaimer: Angaben ohne Gewähr. Unser Rechner dient ausschließlich zu Informationszwecken.
Die Höhe der üblichen Maklerprovision in BW können Sie mit unserem Maklerprovisionsrechner berechnen.
Wann wird Grunderwerbssteuer in BW fällig?
Die Grunderwerbssteuer betrifft unbebaute als auch bebaute Grundstücke, Gebäude auf fremdem Grund und grundstücksgleiche Rechte wie Sondernutzungs- und Erbbaurechte. Die Steuer wird bei verschiedenen Erwerbsvorgängen erhoben, darunter:
- Klassischer Grundstückskauf
- Meistgebot bei Zwangsversteigerungen
- Erwerb der Verwertungsbefugnis an einem Grundstück
- Gesellschafterwechsel von mindestens 95 % (seit 01.07.2021: 90 %) bei grundstücksbesitzenden Personengesellschaften
- Seit 01.07.2021 auch bei entsprechendem Gesellschafterwechsel bei grundbesitzenden Kapitalgesellschaften
- Anteilsübertragung oder -vereinigung bei grundstücksbesitzenden Gesellschaften
In folgenden Fällen müssen Sie keine Grunderwerbsteuer zahlen:
- Bei Erbschaft oder Schenkung eines Grundstücks (Schenkungssteuer beachten)
- Beim Kauf von Ihrem Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner
- Im Rahmen einer Vermögensauseinandersetzung nach Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft
- Beim Erwerb von Großeltern, Eltern, Kindern (inkl. Stiefkindern) oder Enkeln sowie deren Ehe- oder Lebenspartnern (Schenkungssteuer beachten)
- Bei Erhalt oder Kauf im Rahmen einer Nachlassteilung als Miterbe oder als Ehe-/Lebenspartner eines Miterben
- Wenn der Kaufpreis 2.500 € nicht übersteigt
Tipp: In unserem Blogbeitrag „Kaufnebenkosten in Baden-Württemberg“ erfahren Sie über die Nebenkosten beim Hauskauf.
Entwicklung des Grunderwerbsteuersatzes in BW
Vom 1. Januar 1983 bis 1997 betrug der Steuersatz 2 %. Ab 1998 bis zum 31. August 2006 lag der Satz bundesweit bei 3,5 %. Seit dem 1. September 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen.
Die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg betrug bis zum 4. November 2011 3,5 %. Seit dem 5. November 2011 wurde sie auf 5,0 % erhöht und ist seither (2025) unverändert geblieben. Für das Jahr 2025 ist bisher keine Änderung gegenüber 2024 vorgesehen.
Jahr | Grunderwerbsteuersatz in BW |
bis 1997 | 2 % |
ab 01.01.1998 | 3,5 % |
seit 05.11.2011 | 5 % |