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Die Maklerprovision (Courtage), ist das Honorar, das ein Immobilienmakler für seine Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit erhält. Sie wird fällig, sobald ein Kauf- oder Mietvertrag erfolgreich abgeschlossen wurde. In der Regel basiert die Höhe der Provision auf einem prozentualen Anteil des Kaufpreises, variiert jedoch je nach Region und individueller Vereinbarung.

Zusammenfassung

  • Höhe der Maklerprovision in Baden-Württemberg: In der Regel 7,14 % des Kaufpreises, wobei Käufer und Verkäufer meist je 3,57 % tragen.
  • Gesetzliche Regelungen zur Provisionsverteilung: Seit dem 23. Dezember 2020 müssen Käufer und Verkäufer bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen die Provision zu gleichen Teilen tragen.
  • Ausnahmen bei der Provisionsregelung: Für unbebaute Grundstücke, gewerbliche Immobilien und Mehrfamilienhäuser können individuelle Vereinbarungen zur Provisionshöhe getroffen werden.
  • Bestellerprinzip bei Vermietungen: Seit 1. Juni 2015 zahlt die Partei die Provision, die den Makler beauftragt hat – meist der Vermieter.

Wie hoch ist die Maklerprovision in Baden-Württemberg?

In Baden-Württemberg beträgt die Maklerprovision in der Regel 7,14 % des Kaufpreises. Vorausgesetzt, der Makler schließt Verträge mit beiden Parteien, wird die Courtage entsprechend aufgeteilt. Bei einem Gesamtsatz von 7,14 % trägt jede Partei 3,57 %. Das ergibt bei einem Kaufpreis von 400.000 € eine Provision von 14.280 € für beide Parteien. Insgesamt beträgt die Maklerprovision in diesem Beispiel 28.560 €.

Für Mieter, die einen Makler beauftragt haben, gilt in der Regel eine Provision von zwei Nettokaltmieten. Abweichungen von diesen Standards können durch individuelle Vereinbarungen entstehen.

Über die weiteren Kaufnebenkosten in BW informiert Sie unser Blogbeitrag: „Kaufnebenkosten in Baden-Württemberg 2025“.

Maklerprovision in Heilbronn

Als Immobilienmakler aus Heilbronn ist für uns natürlich die ortsübliche Maklerprovision interessant. Bei Immobiliengeschäften in Heilbronn wird in der Regel eine Maklerprovision von 7,14 % erhoben, was dem üblichen Satz in Baden-Württemberg entspricht.

Wer zahlt die Maklerprovision?

Bis Ende 2020 übernahm häufig der Käufer die gesamte Maklerprovision. Mit der Gesetzesänderung vom 23. Dezember 2020 gilt jedoch: Bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen, wenn der Käufer als Verbraucher auftritt, müssen Käufer und Verkäufer die Provision zu gleichen Teilen tragen.

Wichtige Ausnahmen: Für unbebaute Grundstücke, gewerbliche Immobilien und Mehrfamilienhäuser bleibt die Vereinbarung der Provisionshöhe flexibel. In diesen Fällen kann es weiterhin vorkommen, dass der Käufer die gesamte Provision übernimmt.

Allgemein sind zwei gängige Modelle der Provisionsaufteilung denkbar:

  • Doppelprovision: Beauftragen sowohl Käufer als auch Verkäufer den Makler, wird die Provision gleichmäßig aufgeteilt. Verlangt der Makler beispielsweise 3,57 % vom Verkäufer, zahlt der Käufer ebenfalls 3,57 %.
  • Einseitige Beauftragung: Wird der Makler nur von einer Partei – meist dem Verkäufer – beauftragt, trägt dieser grundsätzlich die gesamte Courtage. Es besteht jedoch die Möglichkeit, bis zu 50 % der Maklergebühren auf den Käufer zu übertragen, wenn beide Seiten dem zustimmen. Diese Regelung ist in § 656 d BGB verankert und sollte im Kaufvertrag klar festgehalten werden.

Die Neuregelung sorgt für mehr Transparenz und Entlastung auf der Käuferseite. Unser Tipp: Sprechen Sie die Verteilung der Maklerprovision am besten gleich zu Beginn an, damit später keine Missverständnisse entstehen.

Sonderfall: Vermietung

Seit dem 1. Juni 2015 gilt bei der Vermietung von Wohnraum das sogenannte Bestellerprinzip. Das bedeutet: Die Partei, die den Makler beauftragt, trägt auch die Maklerprovision. In den meisten Fällen ist dies der Vermieter, der den Makler mit der Vermietung der Immobilie betraut.

Die Höhe der Maklerprovision ist hier gesetzlich geregelt und beträgt maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer, was etwa 2,38 Monatsmieten entspricht. Für Mieter bedeutet diese Regelung eine deutliche finanzielle Entlastung, da sie nicht mehr für die Vermittlungskosten aufkommen müssen – es sei denn, sie beauftragen den Makler selbst.

Wichtig: Die Vereinbarung über die Zahlung der Maklerprovision muss in Textform festgehalten und im Mietvertrag dokumentiert werden, um rechtlich wirksam zu sein.

Wann wird die Maklerprovision fällig?

Die Maklerprovision wird fällig, sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde und der Verkaufsabschluss damit rechtskräftig ist. In den meisten Fällen erfolgt die Zahlung der Provision nach Überweisung des Kaufpreises.

Falls Sie Ihre Immobilie ohne Makler verkaufen wollen, könnte unser Blogbeitrag „Immobilie ohne Makler verkaufen?“ genau das Richtige für Sie sein.

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Andrea Keppler

Immobilienexpertin mit über 25 Jahre Erfahrung in Heilbronn.