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Gerne beraten wir Sie in allen Fragen rund um die Immobilie.

Jede Immobilie besitzt einen einzigartigen Charakter. Ihr Wert wird durch eine Vielzahl von Faktoren, wie Lage, Zustand, Ausstattung oder rechtliche Rahmenbedingungen beeinflusst. Eine fundierte Immobilienbewertung sorgt für die nötige Transparenz und schafft eine verlässliche Datengrundlage für Ihre finanziellen Entscheidungen.

In diesem Blogbeitrag erhalten Sie einen umfassenden Überblick darüber, wie eine Immobilienbewertung abläuft und welche Methoden zur Wertermittlung eingesetzt werden. Zudem erfahren Sie, welche Faktoren den Marktwert beeinflussen und in welchen Situationen eine professionelle Bewertung besonders empfehlenswert ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine fundierte Immobilienbewertung schafft Sicherheit bei Verkauf, Erbschaft, Schenkung, Scheidung oder Finanzierung und verhindert finanzielle Verluste oder Steuerfallen.
  • Drei Hauptverfahren: Vergleichswertverfahren (selbstgenutzte Immobilien), Ertragswertverfahren (vermietete/gewerbliche Objekte), Sachwertverfahren (individuelle Objekte ohne Vergleichswerte).
  • Wertfaktoren: Lage, Zustand, Ausstattung, Wohnfläche/Grundriss und rechtliche Rahmenbedingungen (z. B. Grundbuch, Energieausweis) bestimmen den Marktwert.
  • Besondere Fälle: Bei Erbschaft und Schenkung ist die Bewertung rechtlich notwendig und beeinflusst Erbschafts- und Schenkungssteuer.
  • Online-Bewertung vs. Gutachten: Online-Tools sind schnell, kostenlos und geeignet für eine erste Orientierung. Ein professionelles Gutachten ist präzise, rechtssicher und wird von Behörden und Gerichten anerkannt.

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Warum ist eine fundierte Immobilienbewertung unerlässlich?

Eine professionelle Wertermittlung liefert Ihnen eine verlässliche Grundlage für weitreichende finanzielle Entscheidungen. Die exakte Bestimmung des Marktwertes stellt die maßgebliche Kennziffer im Umgang mit Grundeigentum dar. Sowohl bei Verkaufsabsichten als auch bei Erbschaftsangelegenheiten, der Optimierung steuerlicher Aspekte oder der Bewertung von Vermögenswerten ist sie von zentraler Bedeutung.

Ohne eine fundierte Bewertung riskieren Sie, Ihr Eigentum unter Wert zu verkaufen oder bei Erbschaftsangelegenheiten unnötig hohe Steuern zu zahlen. Die Wertermittlung schafft Transparenz, stärkt Ihre Verhandlungsposition und gibt Ihnen die Sicherheit, die richtigen Schritte einzuleiten.

Darüber hinaus ist eine fundierte Wertermittlung in vielen Situationen eine rechtliche Notwendigkeit, etwa bei der Vorlage für das Finanzamt oder im Rahmen von gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Wir sind Ihre erste Anlaufstelle für professionelle Immobilienbewertungen in Heilbronn und Umgebung.

Welche Verfahren zur Immobilienbewertung gibt es?

In Deutschland ist die Immobilienbewertung durch die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und die dazugehörigen Anwendungshinweise (ImmoWertA) klar geregelt. Diese gesetzlichen Vorgaben stellen sicher, dass Wertermittlungen nachvollziehbar und einheitlich erfolgen.

Es haben sich drei normierte Hauptverfahren etabliert, die je nach Immobilienart und Bewertungsanlass zur Anwendung kommen.

Das Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren gilt als das marktnächste Verfahren und wird vor allem für selbstgenutzte Immobilien wie Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Eigentumswohnungen verwendet. Der Wert wird durch den direkten Vergleich mit kürzlich verkauften Immobilien ermittelt, die in Lage, Größe, Ausstattung und Zustand möglichst ähnlich sind.

Als Datengrundlage dienen die Kaufpreissammlungen der lokalen Gutachterausschüsse. Ein qualifizierter Sachverständiger nutzt seine umfassende Marktkenntnis und Erfahrung, um Wertansätze plausibel und verständlich herzuleiten. Gerade bei Objekten mit besonderen Merkmalen schafft dies eine belastbare und sichere Entscheidungsgrundlage.

Die Grundlage der Wertermittlung bildet der Bodenrichtwert (BRW), der vom örtlichen Gutachterausschuss abgeleitet wird. Der Bodenrichtwert (BRW) gibt an, wie viel ein Quadratmeter Grundstück in einer bestimmten Lage durchschnittlich wert ist. Er basiert auf den Preisen ähnlicher Grundstücke in der Umgebung, die unter vergleichbaren Bedingungen genutzt werden.

Der Bodenwert wird durch Multiplikation des BRW mit der Grundstücksfläche ermittelt und bildet eine Basis für alle drei Verfahren.

Beim Vergleichswertverfahren werden die Preise ähnlicher Immobilien herangezogen und an die Besonderheiten des zu bewertenden Objekts angepasst, zum Beispiel Größe, Baujahr, Lage, Etage oder Ausstattung.

Diese Unterschiede werden durch prozentuale Zu- oder Abschläge ausgeglichen. Anschließend wird aus den angepassten Vergleichspreisen ein Durchschnittswert gebildet, der den marktüblichen Wert der Immobilie widerspiegelt.

Das Ertragswertverfahren

Für vermietete oder gewerblich genutzte Objekte wie Mehrfamilienhäuser, Bürogebäude oder Ladenlokale ist das Ertragswertverfahren das Mittel der Wahl. Dieses Verfahren stellt nicht den reinen Sachwert in den Vordergrund, sondern die Rendite, die mit der Immobilie nachhaltig erwirtschaftet werden kann. Der Gesamtwert setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: dem Bodenwert und dem Gebäudeertragswert. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich im Bewertungsgesetz (BewG).

Die Berechnung ist komplex und berücksichtigt mehrere Faktoren:

  • Bodenwert: Dieser wird aus dem Bodenrichtwert pro Quadratmeter, den die Gutachterausschüsse regelmäßig veröffentlichen, und der Grundstücksfläche berechnet. Der Grundgedanke ist, dass der Boden seinen Wert behält, während das Gebäude sich abnutzt.
  • Gebäudeertragswert: Er basiert auf dem Rohertrag, also der marktüblich erzielbaren Jahresmiete. Von diesem werden die nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten abgezogen, um den Reinertrag zu erhalten. Seit 2023 müssen diese Kosten detailliert nach einzelnen Posten berechnet werden.
  • Liegenschaftszinssatz: Dies ist der marktübliche Zinssatz, mit dem Immobilienvermögen verzinst wird. Er wird zur Kapitalisierung des Reinertrags verwendet.
  • Restnutzungsdauer und Vervielfältiger: Die verbleibende wirtschaftliche Lebensdauer des Gebäudes fließt über einen Vervielfältiger in die Berechnung ein, der aus entsprechenden Tabellen der Anlagen zum Bewertungsgesetz entnommen wird.

Das Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren kommt häufig dann zur Anwendung, wenn keine ausreichenden Vergleichsobjekte vorhanden sind und es sich nicht um ein Renditeobjekt handelt. Dies ist oft bei eigengenutzten, individuellen Immobilien der Fall. Hierbei wird der Wert aus den reinen Herstellungskosten des Gebäudes (Gebäudesachwert) und dem Bodenwert ermittelt. Vom Gebäudesachwert wird eine altersbedingte Wertminderung abgezogen. Das Ergebnis wird anschließend über einen Marktanpassungsfaktor an die aktuelle Marktlage angepasst, um den Verkehrswert zu erhalten.

Zusammenfassung: Anwendung der Standardverfahren nach ImmoWertV

VerfahrenPrimärer AnwendungsbereichZentraler WerttreiberBasis der Marktanpassung
Vergleichswertverfahren (VWV)Standardisierte Immobilien (Wohnungen, EFH, GFH)Tatsächliche Verkaufspreise (Gutachterausschuss)Zu- / Abschläge auf Vergleichspreise
Ertragswertverfahren (EWV)Mietwohngrundstücke, Gewerbeimmobilien (Renditeobjekte)Nachhaltiger Reinertrag (Mieten) und LiegenschaftszinsMarktabgeleiteter Liegenschaftszinssatz
Sachwertverfahren (SWV)Spezialimmobilien, selbstgenutzte Objekte ohne VergleichswerteGebäudeherstellungskosten abzüglich AltersminderungRegionaler Sachwertfaktor (aus Kaufpreissammlung)

Welche Faktoren bestimmen den Wert Ihrer Immobilie?

Der Wert einer Immobilie ist keine starre Größe, sondern das Ergebnis eines Zusammenspiels zahlreicher Faktoren. Während einige davon offensichtlich sind, werden andere oft unterschätzt.

Die Lage: Das unumstößliche Fundament

Die Makro- und Mikrolage sind einer der wichtigsten Wertfaktoren. Die Makrolage beschreibt die Stadt oder Region mit ihrer wirtschaftlichen Entwicklung, Infrastruktur und Attraktivität.

Die Mikrolage bezieht sich auf das direkte Umfeld der Immobilie: 

  • Anbindung an den öffentlichen Nahverkeh
  • Verfügbarkeit von Schulen, Ärzten und Einkaufsmöglichkeiten
  • Lärmbelästigung
  • Qualität der Nachbarschaft

Der Wert des Grundstücks selbst wird maßgeblich durch die Bodenrichtwerte bestimmt, die von den lokalen Gutachterausschüssen ermittelt und veröffentlicht werden.

Der Zustand und die Ausstattung des Gebäudes

Neben der Lage sind der bauliche Zustand und die Qualität der Ausstattung entscheidend. Hierzu zählen: 

  • Bausubstanz: Alter des Gebäudes, Zustand von Dach, Fassade und Keller. 
  • Energetischer Zustand: Qualität der Fenster, Dämmung und die Art der Heizungsanlage. Ein gültiger Energieausweis ist beim Verkauf gesetzlich vorgeschrieben und gibt potenziellen Käufern wichtige Hinweise. 
  • Modernisierungsgrad: Wurden in den letzten Jahren Sanierungen durchgeführt, insbesondere in Bad, Küche oder bei den technischen Anlagen? 
  • Ausstattung: Hochwertige Böden, moderne Sanitärobjekte oder besondere Merkmale wie ein Balkon, eine Terrasse oder ein Kamin können den Wert erheblich steigern.

Die Wohnfläche und der Grundriss

Die exakte Größe der Immobilie ist ein zentraler Berechnungsfaktor. Die Wohnflächenberechnung ist in der Wohnflächenverordnung (WoFlV) geregelt und schreibt genau vor, welche Flächen wie angerechnet werden. So zählen Balkone und Terrassen in der Regel nur zu einem Viertel, Flächen unter Dachschrägen mit einer Höhe von weniger als einem Meter gar nicht.

Die Immobilienbewertung in besonderen Lebenslagen

In bestimmten Situationen ist eine präzise und oft auch rechtssichere Immobilienbewertung nicht nur sinnvoll, sondern zwingend erforderlich. Insbesondere bei Erbschaften, Schenkungen und steueroptimierten Verkäufen bildet sie die Grundlage für alle weiteren Schritte.

Immobilienbewertung im Erbfall

Grundlage für die Erbengemeinschaft

Besteht eine Erbengemeinschaft, müssen alle Entscheidungen gemeinsam getroffen werden. Eine neutrale Wertermittlung ist die Basis für eine faire Auseinandersetzung, sei es durch den Verkauf der Immobilie und Aufteilung des Erlöses oder durch die Auszahlung einzelner Miterben.

Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer

Das Finanzamt fordert den Verkehrswert der Immobilie zur Berechnung der Erbschaftssteuer an. Ein von einem unabhängigen Sachverständigen erstelltes Verkehrswertgutachten wird vom Finanzamt in der Regel anerkannt und kann eine zu hohe steuerliche Belastung vermeiden. Die Kosten für ein solches Gutachten sind steuerlich absetzbar.

Unter bestimmten Umständen kann für die Zahlung der Erbschaftssteuer eine Stundung von bis zu zehn Jahren beantragt werden, wenn die Steuerlast nur durch den Verkauf der geerbten Immobilie aufgebracht werden könnte.

Bewertung bei Schenkung und steuerlichen Besonderheiten

Auch bei der Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten wird der Immobilienwert als Besteuerungsgrundlage herangezogen. Bei Schenkungen gelten bestimmte Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad variieren. Liegt der Immobilienwert darüber, fällt Schenkungssteuer an.

Eine besondere Konstellation ergibt sich, wenn innerhalb der Familie Darlehen mit sehr niedrigen Zinsen gewährt werden, um beispielsweise den Erwerb eines Hauses zu finanzieren. Der Zinsvorteil gegenüber marktüblichen Konditionen kann vom Finanzamt unter Umständen als Schenkung gewertet und besteuert werden.

Online-Bewertung vs. professionelles Gutachten: Was ist besser?

Die Digitalisierung hat auch den Immobilienmarkt erreicht und bietet Eigentümern schnelle und oft kostenlose Möglichkeiten zur Wertermittlung. Doch wann reicht eine Online-Bewertung aus und wann ist ein professionelles Gutachten unumgänglich?

MerkmalOnline-BewertungProfessionelles Gutachten
ZweckErste Orientierung, MarkteinschätzungRechtssichere Wertermittlung, Verkauf, Erbschaft, Gericht
GenauigkeitNäherungswert, oft ungenauHochpräzise, berücksichtigt alle Details
GrundlageStatistische Daten, AlgorithmenOrtsbesichtigung, Dokumentenprüfung, normierte Verfahren
AnerkennungNicht rechtlich bindendVon Behörden, Gerichten und Banken anerkannt
KostenMeist kostenlosKostenpflichtig, abhängig von Wert und Aufwand

Die Online-Immobilienbewertung: Eine erste Orientierung

Zahlreiche Online-Portale bieten eine schnelle Einschätzung des Immobilienwerts auf Basis weniger Eckdaten wie Adresse, Baujahr, Wohnfläche und Ausstattung. Diese Tools nutzen Algorithmen und greifen auf große Datenbanken mit Vergleichsobjekten zurück.

Sie sind schnell, unkompliziert und meist kostenlos. Sie bieten eine gute erste Preiseinschätzung und helfen, ein Gefühl für den Marktwert zu bekommen. 

Allerdings sind die Ergebnisse oft ungenau, da individuelle Merkmale wie der genaue Zustand, durchgeführte Modernisierungen oder besondere Ausstattungsdetails nicht berücksichtigt werden können. Die Bewertung erfolgt aus der Ferne ohne eine Besichtigung vor Ort.

Eine Online-Bewertung ist ideal, wenn Sie eine erste, unverbindliche Orientierung suchen, beispielsweise zu Beginn Ihrer Verkaufsüberlegungen.

Das professionelle Gutachten: Rechtssicherheit und Präzision

Ein Verkehrswertgutachten, erstellt von einem zertifizierten Sachverständigen (z. B. nach DIN 17024), ist eine detaillierte und rechtssichere Analyse des Immobilienwerts. Der Gutachter besichtigt die Immobilie vor Ort, prüft alle relevanten Unterlagen und wendet die normierten Bewertungsverfahren an.

Das Gutachten ist hochpräzise, berücksichtigt alle individuellen Eigenschaften der Immobilie und ist rechtlich belastbar. Es wird von Gerichten, Behörden und Finanzämtern anerkannt. Jedoch ist es natürlich mit einem gewissen Zeitaufwand verbunden.

Ein professionelles Gutachten ist unerlässlich bei Erbschafts- und Scheidungsauseinandersetzungen, für die Vorlage beim Finanzamt oder bei gerichtlichen Streitigkeiten.

Bild von Andrea Keppler

Andrea Keppler

Immobilienexpertin mit über 25 Jahre Erfahrung in Heilbronn.